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D2. DAS NEUE TELEKOMMUNIKATION-TELEMEDIEN-DATENSCHUTZ-GESETZ (TTDSG) | ALLE NEUERUNGEN UND HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMEN

 

Mit dem neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) kommen wesentliche Änderungen auf alle Unternehmen zu, die Werbe-E-Mails versenden, einen Online-Shop haben oder einfach nur eine Webseite betreiben. So müssen Sie sich bspw. im digitalen Marketing auf neue Regelungen zum Einwilligungsmanagement und zum Einsatz von Cookies einstellen. Weitere Inhalte des TTDSG betreffen u. a. das Fernmeldegeheimnis, den digitalen Nachlass und Bußgelder. Für Unternehmen gilt, sich jetzt auf die Änderungen vorzubereiten: Bereits ab 01.12.2021 treten die neuen Regelungen in Kraft.

ZIELE UND NUTZEN

Die Teilnehmer erfahren alle Neuerungen im Zuge des TTDSG und welche Pflichten auf ihr Unternehmen zukommen.

Der Experte vermittelt hilfreiche Handlungsempfehlungen und Tipps, wie sie die Vorschriften umsetzen.

Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen und profitieren von individuellen Antworten der Expertin.

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