Umstellung Steuersatz
Selbstverständlich haben wir für Sie zum 01.07 alle neuen Rechnungen und hinterlegten Preise mit dem neuen gültigen Steuersatz hinterlegt. Für Rechnungen, welche Sie bereits vor dem 01.07 erhalten haben, die aber einen längeren Leistungszeitraum beinhalten, nutzen wir die Übergangsfrist, wie sie von der Bundesregierung mitgegeben wurde. Der am 29. Juni 2020 veröffentlichte Entwurf des begleitenden BMF-Schreibens zur Steuersatzsenkung enthält eine sogenannte Nichtbeanstandungsregel bzw. Vereinfachungsregel. Demnach wird von der Finanzverwaltung ein zu hoher Steuerausweis (19% statt 16%) nicht beanstandet, wenn der Leistungsaustausch zwischen Unternehmern (B2B Geschäft) erfolgt und der Leistungsaustausch im Juli 2020 stattfindet. Mit dieser Vereinfachungsregel trägt das BMF der Tatsache Rechnung, dass eine derart kurzfristige Maßnahme die Unternehmen vor erhebliche prozessuale und systemseitige Herausforderungen stellt. Von dieser Vereinfachungsregel macht auch die dokuworks GmbH Gebrauch.
Am Ende des Jahres werden wir die Rechnungszeiträume so anpassen, dass ausschließlich für das Jahr 2020 berechnet wird. Weitere Rechnungen und die Anpassung auf die bisherigen Zeiträume erfolgen dann wieder mit dem 01.01.2021.
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, so sprechen Sie gerne direkt unseren kaufmännischen Leiter Herrn Sichert an. Sie erreichen ihn unter r.sichert@doku.works.