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Neuigkeiten zu Fanpages in Sozialen Medien

10.01.2020
Inhalt:

Viele Unternehmen nutzen Soziale Medien. Einige betreiben auch eine „eigene“ Fanpage, z.B. bei Facebook. Dies ist (datenschutz)rechtlich nicht ohne Risiko, wie auch inzwischen einige wichtige Gerichtsentscheidungen eindrücklich belegen.

Im Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof entschieden (EuGH 05.06.2018, C-210/16), dass der Betreiber einer Fanpage auf Facebook für die Datenverarbeitung mit Facebook gemeinsam verantwortlich ist. Der Anbieter des Sozialen Netzwerks und der Fanpage-Betreiber müssen dafür eine rechtskonforme Vereinbarung abschließen, was derzeit noch nicht möglich ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun klargestellt (BVerwG, 11.09.2019, Az. 6 C 15.18) dass die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz den Betrieb einer Fanpage untersagen kann. Die eine oder andere Aufsichtsbehörde (z.B. in Berlin) hat einzelnen Unternehmen in Anhörungsverfahren bereits einen entsprechenden Fragebogen zugeschickt. Dieser wurde veröffentlicht und kann Ihnen als Anhaltspunkt dienen: Fragebogen. Auch die Datenschutzkonferenz (DSK) hat zu diesem Thema einen Fragenkatalog erstellt. 

Praktisch ist es für Sie derzeit kaum möglich, die möglichen Fragen der Aufsichtsbehörde zu beantworten, bis die Anbieter Sozialer Medien eine Mustervereinbarung vorlegen und diese von den Datenschutzbehörden akzeptiert wird. Eine Fanpage kann also nach Behördenansicht momentan nicht DSGVO-konform betrieben werden und stellt insofern ein Risiko dar. Überlegen Sie ggfs., inwiefern Sie auf Ihre Fanpage verzichten könnten.

Haben Sie Fragen oder wünschen persönliche Beratung? Unser Datenschutz-Team unterstützt Sie gerne!

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