Suche starten..
Startseite| News |Die neue DS-GVO: Wir schaffen Klarheit

Die neue DS-GVO: Wir schaffen Klarheit

24.10.2017
Inhalt:

UMSETZUNG DER DS-GVO: SIND SIE BEREIT?

Es sind nur fünf Buchstaben – aber für viele Unternehmen bedeuten sie tausend Fragen. Kein Wunder, denn die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stellt komplexe Anforderungen an die gesetzeskonforme Organisation von Abläufen und Prozessen. Wer diese nicht spätestens bis zum Stichtag am 25.05.2018 erfüllt, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen. Bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind dann im Extremfall fällig. Damit Sie im Bilde sind, haben wir für Sie alle Informationen zur neuen Verordnung zusammengestellt. Gerne begleiten wir Sie als zuverlässiger Partner bei der richtigen Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundversorgung DS-GVO.

MIT GUTER VORBEREITUNG AUF DER SICHEREN SEITE

Von der verpflichtenden Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bis hin zur rechtlich unbedenklichen Organisation von Personalprozessen: Die neue DS-GVO hat spürbare Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Als Experte für Datenschutz und Mitglied des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. unterstützt dokuworks Sie deshalb, Ihr Unternehmen für die neuen Herausforderungen fit zu machen. Unsere Schulungen vermitteln Ihnen dabei wertvolles Wissen rund um die DS-GVO für Ihr Unternehmen.

EXPERTEN FÜR IHR EVENT

Sie möchten Ihre Kunden, Partner oder Mitarbeiter für das Thema Datenschutz sensibilisieren? Dann steht Markus Weber, Geschäftsführer bei dokuworks und Experte für Datenschutz, Ihnen auch gerne als Referent zur Verfügung. Praxisnah klärt er beispielsweise über die Auswirkungen der DS-GVO auf und erläutert, welche Änderungen bei der Verarbeitung von Daten ab 2018 berücksichtigt werden müssen. Bei Interesse sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns auf Ihren Anruf (0271-77237-10) oder Ihre E-Mail: vertrieb@doku.works

Hat Ihnen der Artikel gefallen?
Teilen:
Jetzt anfragen

In weniger als 1 Minute ist die Anfrage bei uns.
Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Schritt 1/3