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Countdown zur DS-GVO: Das steht noch an.

28.03.2018
Inhalt:

Am 25.05.2018 läuft die Schonfrist zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ab. Bis dann müssen alle betroffenen Unternehmen sämtliche Vorgaben erfüllen, sonst drohen Strafen, die bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Also: Wo sind jetzt noch die wichtigsten Baustellen für den Endspurt? Dreh- und Angelpunkt ist sicher der Datenschutzbeauftragte. Dieser kann intern oder durch einen Experten extern besetzt sein. In jedem Fall ist er Pflicht. Doch vor allem kommt es für die effektive Umsetzung der Vorgaben auch auf die Mitarbeiter an. Zur Sensibilisierung für den Datenschutz sind hier nachhaltige Schulungen unverzichtbar. Auch die Prüfung und Novellierung vorhandener Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung stehen auf der Countdown-Agenda. Aktuelle Verträge müssen anderen Anforderungen genügen als künftige. Deshalb bieten sich jetzt noch zwei Vertragsteile an, wobei der zweite Teil ab dem 25.05.2018 den ersten ablöst. Fehlen noch Verträge, empfiehlt es sich, Kunden und Lieferanten aktiv anzusprechen und einen solchen Vertrag abzuschließen. Darüber hinaus bringt die neue DS-GVO auch steigende Pflichten zum Nachweis der datenschutzkonformen Arbeit mit sich. Für optimale Transparenz sollten deshalb schon jetzt die wichtigsten Prozesse in einer Verarbeitungsübersicht dokumentiert werden. In den kommenden Monaten folgt dann die Dokumentation aller Prozesse. Ein letzter wichtiger Punkt auf der Zielgeraden bis Ende Mai ist die Verpflichtung auf das Datengeheimnis – und zwar von Mitarbeitern und Sub-Unternehmern. So wird in alle Richtungen Sicherheit für die Einhaltung der Gesetzesvorgaben geschaffen. 

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