Suche starten..
Startseite| News |Aktenvernichtung: Gut zu wissen.

Aktenvernichtung: Gut zu wissen.

20.11.2018
Inhalt:

Beim Stichwort Datenschutz denken viele zunächst an die Speicherung und lückenlose Dokumentation von personenbezogenen Daten. Aber auch die Vernichtung von Daten ist seit August 2018 durch die DSGVO sowie die ISO/IEC 21964 (ISO) weltweit standardisiert worden. Zum einheitlichen Schutz der Verbraucher weltweit berücksichtigt die ISO die Vielfalt an Datenträgern und legt Sicherheitsstandards für die Vernichtung sämtlicher Träger fest. In jedem Land müssen nun nach den gleichen Voraussetzungen Daten vernichtet werden. Und nach dem gleichen Ablauf. Eine wichtige Frage lautet: Welche Art von Daten werden verwaltet? Daraus ergeben sich der Schutzbedarf und die Schutzklasse der zu vernichtenden Daten. Insgesamt gibt es drei Schutzklassen. Um herauszufinden, zu welcher der drei Klassen der Datenträger gehört, muss seine Datenträger-Kategorie bestimmt werden. Diese Kategorien werden wiederum in sieben Sicherheitsstufen unterteilt. Es gilt die Faustregel: Je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner die zu schreddernden Partikel des Datenträgers. Nachdem diese Fragen geklärt sind, kommen CD, USB-Stick, Papier und Co. in den Aktenvernichter. Und auch beim Aktenvernichter muss einiges abgestimmt werden: Wo wird er eingesetzt und wie viele Personen nutzen ihn? Wenn diese Fragen umsichtig geklärt sind, kann die Datenvernichtung ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Wenn Sie sich bezüglich noch unsicher sind, beraten wir Sie sehr gerne. Selbstverständlich versorgen wir Sie auch gerne mit der aktuellen Hardware und stellen Ihnen gerne einen Aktenvernichter zum Test zur Verfügung. Überzeugen Sie sich von der Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte.

Hat Ihnen der Artikel gefallen?
Teilen:
Jetzt anfragen

In weniger als 1 Minute ist die Anfrage bei uns.
Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Schritt 1/3