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DATENSCHUTZ-BERATUNG NACH AKTUELLEN VORGABEN UND RICHTLINIEN

Das europäische Datenschutzrecht ist in vollem Gange. Wir stehen Ihnen weiter zur Seite!

Das Thema Datensicherheit sowie Datenschutz und Beratung ist heutzutage für jedes Unternehmen relevanter denn je. Das europäische Datenschutzrecht hat sich seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 kontinuierlich weiterentwickelt. 

Heute ist die DSGVO fest in den Geschäftspraktiken verankert, und ihr Einfluss erstreckt sich über die bloße Einhaltung von Vorschriften hinaus. Sie dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. 

Diesbezüglich gelten seit nunmehr 5 Jahren für Unternehmer eine ganze Reihe von Pflichten. Herauszuheben ist hier vor allem die Pflicht zur Schaffung eines Datenschutzmanagements. Dies wird erforderlich, sobald die Firma mehr als 10 Mitarbeiter hat. 

Das stellt viele betroffene Mittelstandsunternehmen oder Selbstständige zuweilen immer noch vor erhebliche Herausforderungen. Wie sieht es bei Ihnen aus?

Wir stehen Ihnen bei der Erfüllung und Umsetzung Ihrer individuellen DSGVO-Anforderungen langfristig zur Seite.Unsere Datenschutz-Beratung stellt sicher, dass Ihre Prozesse jederzeit den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

DIE DATENSCHUTZ-BERATUNG: INFOS, DIE FÜR IHRE ARBEIT WICHTIG SIND.

Um auch fünf Jahre nach der Einführung der EU-DSGVO auf dem Laufenden zu bleiben, ist es wichtig zu wissen, ob Sie alle Anforderungen erfüllen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu. Über die folgende Auswahl können Sie die Themen auswählen, die nach dem Stichtag für Sie von Bedeutung sind.

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER: RELEVANZ UND AKTUELLE ANFORDERUNGEN

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER: DER HÜTER IHRES SCHATZES

Wer braucht eine Datenschutz-Beratung?

In der heutigen Datenschutzlandschaft ist es für jedes Unternehmen unabdingbar, effektive Datenschutzmaßnahmen umzusetzen. Ab einer Mitarbeiterzahl von 20 ist die Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten (DSB) seit dem 25. Mai 2018 gesetzlich erforderlich. 

Seine Funktion ist entscheidend, um den Anforderungen neuer Datenschutzgesetze, wie der NIS-2-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes, gerecht zu werden. Der DSB überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, berät das Unternehmen in Datenschutzfragen und trägt wesentlich zur Entwicklung einer umfassenden Datenschutzstrategie bei.

Wer darf als Datenschutzbeauftragter agieren?

Die Auswahl eines Datenschutzbeauftragten erfordert eine sorgfältige Berücksichtigung der fachlichen Qualifikationen und Fähigkeiten. Es ist entscheidend, eine Person auszuwählen, die über umfassende Kenntnisse im Datenschutzrecht und Erfahrung in der Datenverarbeitung verfügt.

Dazu gehören Kompetenzen bei den Themen Datenschutzrecht, Informations- und Kommunikationstechnologie und Betriebswirtschaft. Darüber hinaus zählen auch persönliche Merkmale wie Integrität, besondere Fähigkeiten bei der Datenschutz-Beratung und Durchsetzungsvermögen. 

Findet sich im Unternehmen kein passender Mitarbeiter, darf auch ein externer Datenschutzbeauftragter den Job übernehmen. Wir stellen kompetente Experten, die alle Pflichten und Verantwortung übernehmen.

Was gehört zu den Aufgaben und Pflichten einer Datenschutz-Beratung?

Die jüngsten gesetzlichen Entwicklungen haben dazu geführt, dass die Rolle des Datenschutzbeauftragten sich wesentlich erweitert hat, indem sie nun stärker in das Management und die strategische Planung des Datenschutzes involviert ist. 

Er muss alle Mitarbeiter über die Vorschriften der aktuellen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren. Eine Sensibilisierung für das Thema Datenschutz sollte ebenfalls erfolgen. 

Der Aufgabenschwerpunkt wird jedoch auf der Kontrolle liegen. Ein Datenschutzbeauftragter ist dafür verantwortlich, dass alle Vorschriften nach dem Datenschutzgesetz eingehalten werden. 

Dafür prüft er Geschäftsprozesse, Systeme und Organisationsstrukturen auf die Einhaltung der Vorgaben. Gleichzeitig wird die Wirksamkeit der eingesetzten Strategien kontrolliert. 

Er muss fähig sein, auf Anfrage Bewertungen durchzuführen, beispielsweise bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Dies ist erforderlich, wenn der Verdacht aufkommt, dass personenbezogene Daten nicht korrekt verarbeitet werden. In einem solchen Fall muss das potenzielle Risiko für den Datenschutz im Unternehmen bewertet werden.

Kurzum: Ein Datenschutzbeauftragter ist nach dem neuen Datenschutzgesetz Mentor, Berater und Kontrolleur in einer Person.

WIR HABEN KEINE DATENSCHUTZ-BERATUNG
Ist es möglich, die Verantwortung für den Datenschutz ausschließlich dem Datenschutzbeauftragten zu übertragen?

Geschäftsführer sollten sich bewusst sein, dass die Verantwortung für den Datenschutz eine kontinuierliche Aufgabe darstellt.

Auch wenn bereits seit Langem ein Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen tätig ist, ist eine Überprüfung notwendig. Es muss sichergestellt werden, dass er die Voraussetzungen laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt.

Aber auch darüber hinaus: Betrieblicher Datenschutz ist keine One-Man-Show. Wo laut Datenschutzgesetz die Pflichten des Datenschutzbeauftragten enden, beginnt Ihr Zuständigkeitsbereich. 

Geschäftsführer müssen sich um die Implementierung neuer technischer und organisatorischer Maßnahmen für Datensicherheit kümmern. Ein Datenschutzbeauftragter behält sie lediglich im Auge, überprüft den Erfolg und weist auf Defizite hin. 

Die Geschäftsführung muss sich also genauso sicher auf dem Terrain Datenschutz bewegen.

Sie merken: Auch wenn Sie bereits einen Datenschutzbeauftragten haben, wird die Umsetzung und Einhaltung aller neuen Auflagen nicht weniger knifflig.

Wir von dokuworks sind daher bei Fragen immer gerne für Sie und Ihre Mitarbeiter da – als Mentor und Berater. Dazu bieten wir auch Schulungen und Weiterbildungen an, die Ihren Datenschutzbeauftragten auf alles vorbereiten, was  2023 gefordert wird.

DATENSCHUTZ-BERATUNG: SCHULUNGEN IN UNSERER AKADEMIE

Die zielgerichtete Schulung von bereits eingesetzten Datenschutzbeauftragten bieten wir durch unsere dokuworks-Akademie an. Falls es Sonderaufgaben gibt, stehen wir Unternehmen und ihren Datenschutzbeauftragten natürlich auch hier unterstützend zur Seite. Mit einem Klick kommen Sie zu den Terminen unserer Schulungen und Workshops.

INHOUSE-SCHULUNGEN FÜR INTERNE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Bei diesem speziellen Angebot stehen wir beispielsweise Ihrem internen Datenschutzbeauftragten als Mentor zur Seite. Oder wir schulen gleich mehrere Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten. 

Das gibt Ihrem Unternehmen auch bei Personalausfällen Sicherheit in puncto Datenschutzerfüllung. Die Kosten werden durch mehrere Teilnehmer reduziert.

Nach unserer Schulung, die mindestens vier Tage dauert, können die neu ausgebildeten Datenschutzbeauftragten ihre Fachkunde zertifiziert nachweisen. Zudem haben sie mit unserer Unterstützung einen individuell angepassten 100-Tage-Plan erarbeitet.

Dieser kann im Unternehmen sofort umgesetzt werden. Zusätzlich findet auch ein Gespräch mit der Geschäftsführung statt. Damit sind alle bestens informiert.

DARÜBER HINAUS: WAS KOMMT BEIM THEMA DATENSCHUTZ 2023 NOCH AUF UNS ZU?
WAS ÄNDERT SICH SONST AUF DEM GEBIET?

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verändert nicht nur das Handeln als Datenschutzbeauftragter. So gibt es z.B. im Bereich E-Mail-Marketing deutlich mehr zu beachten. 

Personenbezogene Daten dürfen, z.B. bei einem Newsletter, laut Gesetzgebung nur noch eingeschränkt abgefragt werden. Und auch die Geltungsdauer von Einwilligungserklärungen und Widerrufsmöglichkeiten wurde neu interpretiert

Außerdem: Wussten Sie, dass die DSGVO Vorgaben für eine zulässige Schriftform neu regelt? Personenbezogene Daten, die mit einem Signpad erfasst werden – etwa bei Unterschriften – unterliegen nicht mehr der zulässigen Schriftform. 

Und auch „kleinere“ Veränderungen können mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung am Ende des Tages großen Schaden zur Folge haben. 

Auch das Kopieren des Personalausweises eines Mitarbeiters kann schnell zur Datenschutz-Falle werden. Dies passiert, wenn nicht alle für den jeweiligen Zweck irrelevante Angaben geschwärzt sind.

Im Jahr 2023 hat sich im Bereich Datenschutz noch Weiteres getan. Der Data Act, noch im Gesetzgebungsverfahren, zielt darauf ab, die Nutzung KI-generierter Daten in der EU zu regeln, was eine Erweiterung der Datenschutz-Managementsysteme von Unternehmen erfordern wird. 

Die NIS-2-Richtlinie, seit Januar in Kraft, stärkt die Netz- und Informationssysteme der EU und hebt die Cybersicherheit auf ein neues Niveau. 

Zudem ist das Hinweisgeberschutzgesetz relevant geworden, welches die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Kontext von Whistleblowing betont. 

Diese Entwicklungen unterstreichen die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Datenschutzpraktiken kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen.

WELCHE KONSEQUENZEN GIBT ES BEI NICHTBEACHTUNG DES DATENSCHUTZES?

Die Auflagen sind strenger – und die Sanktionen härter. Verstöße gegen die neue Gesetzgebung sind keine Kavaliersdelikte. Unternehmen müssen mit teils sehr hohen Strafen rechnen, wenn bei den Kontrollen eine Lücke im Datenschutz entdeckt wird. 

Und auch wenn Maßnahmen erst nach dem 25.05.2018 eingeleitet werden, winkt ein sattes Bußgeld. Das kann sogar insgesamt bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. 

Solche Strafen können existenzgefährdend sein. Denn neben monetären Faktoren leidet auch das Image. Und wenn dieses beschädigt ist, ergeben sich schnell Wettbewerbsnachteile.

Also: Eine umfassende Datenschutz-Beratung ist nicht nur ein Zusatznutzen, sondern ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen.

Wir informieren Sie darüber, wie Sie Ihre Arbeitsprozesse datenschutzkonform gestalten, denn dokuworks ist Ihr Experte für Datensicherheit.

DATENSCHUTZ-BERATUNG MIT DOKUWORKS: SO SIND SIE AUF DER SICHEREN SEITE!
Professionelle Datenschutzberatung: Ihr zuverlässiger Partner für optimalen Datenschutz

Bei Paragraphen und „Juristen-Deutsch“ übernehmen wir für Sie gerne die Rolle des Dolmetschers. Was Sie alles beachten müssen, um personenbezogene Daten datenschutzkonform nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu sichern, erfahren Sie von uns. 

Wir klären Ihre Fragen, von „Bin ich zu spät dran?“ bis „Was ist für mich relevant?“ und teilen mit Ihnen unser Wissen über Datenschutz.

Zuerst einmal gilt es, sich die Ist-Situation im jeweiligen Unternehmen anzuschauen. Das machen unsere Experten. Denn manchmal ist es sinnvoll, einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten zu schulen. 

Mit dem Aufkommen neuer Vorschriften wie dem AI-Act und dem Data Governance Act steigen die Anforderungen an Unternehmen. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung, die neueste Gesetzesentwicklungen berücksichtigt und Ihre Datenschutzstrategien auf den aktuellen Stand bringt. 

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachkenntnis, um Ihre Datenverarbeitungspraktiken effektiv und gesetzeskonform zu gestalten.

Für die richtige, individuell auf Ihr
Unternehmen zugeschnittene
Lösung, bieten wir deshalb
verschiedene Optionen an:

INHOUSE-SCHULUNGEN FÜR INTERNE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Bei diesem speziellen Angebot stehen wir beispielsweise Ihrem internen Datenschutzbeauftragten als Mentor zur Seite. Oder wir schulen gleich mehrere Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten. Das gibt Ihrem Unternehmen auch bei Personalausfällen Sicherheit in puncto Datenschutzerfüllung. Die Kosten werden durch mehrere Teilnehmer reduziert.

Nach unserer Schulung (ab 4 Tagen) können die frischgebackenen Datenschutzbeauftragten ihre Fachkunde zertifiziert nachweisen. Dabei haben sie mit uns bereits einen passend zugeschnittenen 100-Tage-Plan erarbeitet. 

Dieser kann im Unternehmen sofort umgesetzt werden. Zusätzlich findet auch ein Gespräch mit der Geschäftsführung statt. Damit sind alle bestens informiert.

DATENSCHUTZ SCHULUNGEN IN UNSERER AKADEMIE

Die zielgerichtete Schulung von bereits eingesetzten Datenschutzbeauftragten bieten wir durch unsere dokuworks-Akademie an. Falls es Sonderaufgaben gibt, stehen wir Unternehmen und ihren Datenschutzbeauftragten natürlich auch hier unterstützend zur Seite. Mit einem Klick kommen Sie zu den Terminen unserer Schulungen und Workshops.

ONLINE-SCHULUNGEN FÜR DATENSCHUTZ-
BEAUFTRAGTE

ONLINE-SCHULUNGEN FÜR DATENSCHUTZ-
BEAUFTRAGTE

Damit die Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung in die Praxis glatt läuft, müssen alle Mitarbeiter voll im Thema sein. Dafür bieten wir unsere cleveren Online-Schulungen an. 

Hier können individuelle Unternehmensinhalte implementiert werden, und die Mitarbeiter erhalten ein Zertifikat. Durch einen Bericht an den Datenschutzbeauftragten und/oder die Geschäftsführung wird der Wissensstand zum Datenschutz im Team transparent gemacht. 

So gelingt die Umsetzung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der täglichen Arbeit reibungslos.

DATENSCHUTZ – MIT NETZ(WERK) UND DOPPELTEM BODEN

DATENSCHUTZ – MIT NETZ(WERK) UND DOPPELTEM BODEN

Wir sind als Ihr Partner und Experte für Datensicherheit und Datenschutz in NRW und weit darüber hinaus im Einsatz. 

Als Mitglied des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. verfügen wir über höchste Kompetenz auf dem Gebiet Datenschutz im Unternehmen. Dabei verpflichten wir uns den hohen Qualitätsansprüchen des Vereins. Wir sind qualifiziert, als externer Datenschutzbeauftragter zu beraten und Ihre Mitarbeiter nach der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung auszubilden. 

Außerdem arbeiten wir mit zahlreichen Partnern und Rechtsanwälten zusammen. Gebündeltes Knowhow für Ihre Datensicherheit.

UNSERE STRATEGIEN FÜR DEN DATEN-
SCHUTZ AKTUELLE STRATEGIEN UND-
BEST PRACTICES

AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG NACH BDSG

Zwischen unseren Kunden und uns werden selbstverständlich schriftliche Vereinbarungen getroffen, die alle relevanten Punkte zum Datenschutzregeln. Und wir stellen unseren Kunden ein Konzept für technischorganisatorische Datenschutzmaßnahmen sowie eine einheitliche Datenschutzvereinbarung zur Verfügung.

DATENSICHERHEIT

Wir ergreifen alle organisatorischen und technischen Maßnahmen, um die Datenschutzanforderungen des neuen Bundesdatenschutzgesetz und ggf. weiterer Datenschutzvorschriften zu erfüllen.

SCHULUNG DATENSCHUTZ

Natürlich sind alle unsere Mitarbeiter mit den Datenschutzthemen ihres Arbeitsgebietes bestens vertraut und individuell geschult.

DATENSICHERUNG

Zum Schutz gegen den Verlust oder die Beschädigung von Daten gehören bei uns klar definierte Back-up-Routinen zum Standard für Datensicherung.

VERFAHRENSVERZEICHNISSE

Unser internes Verfahrensverzeichnis bildet die Grundlage für die Arbeit unseres Datenschutzbeauftragten. Es kann bei einer Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde angefragt werden. Für Anfragen von Personen wird das öffentliche Verfahrensverzeichnis (das sogenannte Jedermann-Verzeichnis) bereitgehalten.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Die vollständige Information für Besucher unserer Website befindet sich unter Datenschutz.

IT-DOKUMENTATION

Für maximale Transparenz sind die vollständige Inventarisierung der EDV sowie die Konzeption der Gestaltung aller Sicherheitsmaßnahmen datenschutzkonform dokumentiert.

VERPFLICHTUNG ZUM DATENGEHEIMNIS

Unsere Mitarbeiter sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Datenschutz verpflichtet.

ZUGANGS- UND ZUGRIFFSBERECHTIGUNGEN

Auch hier gibt es klare Regelungen. So wird der Zugriff auf personenbezogene Daten in EDV-Systemen nur berechtigten Personen ermöglicht. Alle dafür genutzten Kennwörter werden regelmäßig geändert und entsprechen einem technischen Mindeststandard. Zur Erstellung der Passwörter sowie deren Verwaltung, Vergabe und Entzug liegen konkrete Richtlinien vor.

VIDEOÜBERWACHUNG

Wird zum Objektschutz nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten eingesetzt.

NETZWERK/INFRASTRUKTUR

Enthält die Erstellung einer grafischen Netzwerk- und Serverübersicht, ein Verzeichnis der genutzten Betriebssysteme, Virenschutzprogramm, Firewall etc.

ORGANISATORISCHER DATENSCHUTZ

Alle Regelungen zur privaten/dienstlichen Nutzung von Internet und E-Mail sowie mobiler Geräte laut neuem Datenschutzgesetz sind hier erfasst.

AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG NACH BDSG UND DATA ACT

Wir haben unsere Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung überarbeitet, um sowohl den Anforderungen des BDSG als auch des neuen EU Data Act gerecht zu werden. Diese Vereinbarungen enthalten detaillierte Bestimmungen zur Nutzung und Verarbeitung KI-generierter Daten und stärken den Schutz personenbezogener Daten.

DATENSICHERHEIT IM KONTEXT DER NIS-2-RICHTLINIE

Unsere organisatorischen und technischen Maßnahmen wurden erweitert, um die Bestimmungen der NIS-2-Richtlinie zu erfüllen. Dies umfasst verstärkte Sicherheitsprotokolle und verbesserte Cybersicherheitsmaßnahmen.

SCHULUNG DATENSCHUTZ MIT FOKUS AUF NEUEN ENTWICKLUNGEN

Wir stellen sicher, dass alle Mitarbeiter regelmäßig über die neuesten Datenschutzthemen, einschließlich der Bestimmungen des Data Act und der NIS-2-Richtlinie, geschult werden.

UNSERE SEMINARE ZUM THEMA DATENSCHUTZ IN SIEGEN

UNSERE SEMINARE ZUM THEMA DATENSCHUTZ IN SIEGEN

Wir von dokuworks sind bei Fragen immer gerne für Sie und Ihre Mitarbeiter da – als Mentor und Berater.
Dazu bieten wir auch Schulungen, Workshops und vielfältige Veranstaltungen rund um den Datenschutz in unserer dokuworks Akademie.

FAQs

Was versteht man unter dem Begriff Datensicherheit?

Datensicherheit bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff und Verlust. Sie gewährleistet die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten.

Was sind die wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Daten?

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören technischer Schutz wie Faktor Authentifizierung und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Praktiken schützen das Knowhow und sichern die IT Security.

Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit?

Datenschutz befasst sich mit der rechtlichen Seite des Umgangs mit personenbezogenen Daten. Datensicherheit hingegen umfasst die technischen Aspekte des Schutzes dieser Daten. Beide Konzepte sind für die Wahrung der Vertraulichkeit und Integrität von Daten essentiell.

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